Ihr Notar in Bottrop - unverzichtbarer juristischer Partner nicht nur beim Immobilien Kauf

Notare sind Amtspersonen und haben deshalb bei vielen Rechtsgeschäften eine wichtige Funktion inne. Dazu gehören beispielsweise der Immobilien Kauf, die öffentliche Errichtung von Testamenten und Beglaubigungen / Beurkundungen.

 

Sie suchen einen Notar im Raum Bottrop? In unserer Bottroper Kanzlei ist der Rechtsanwalt und Notar Christoph Badde seit 2017 Ihr Ansprechpartner in allen Notariatsangelegenheiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wenn es um eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung geht.

Das Notariat - welche Aufgaben haben Notare?

Notare haben ein öffentliches Amt inne, welches sie unabhängig ausüben. Es gehört zu ihren Kernaufgaben, die unabhängige rechtliche Betreuung und Beratung bei besonders wichtigen Rechtsgeschäften sicherzustellen. Dazu zählen beispielsweise Immobiliengeschäfte wie zum Beispiel ein Hauskauf. Außerdem beurkunden Notare Rechtsgeschäfte insbesondere im Familien-, Erb-, Gesellschafts-, Vereins- und Grundstückskaufrecht. Sie beglaubigen Unterschriften, Abschriften oder Handzeichen. Die amtlich beglaubigte Kopie ist Sache des Notars. Sie können mit der Verwahrung bestimmter Dokumente beauftragt werden, als Vermittler in Nachlassstreitigkeiten eingeschaltet oder führen freiwillige Versteigerungen durch. Notare genießen bei ihren Tätigkeiten das besondere Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre Integrität sowie Unabhängigkeit. Wenden Sie sich an unseren Notar in Bottrop, wenn Sie beispielsweise:

  • eine Urkunde wie ein Zeugnis beglaubigen lassen möchten

  • eine GmbH gründen

  • einen Immobilien Kauf abwickeln

  • ein Testament öffentlich errichten

  • eine beglaubigte Kopie benötigen

In einigen Bundesländern existiert der Rechtsanwalt und Notar in einer Doppelfunktion. Hier muss eine sehr klare Abgrenzung zwischen der Tätigkeit als Anwalt und der eines Notar stattfinden. In anderen Teilen Deutschlands ist die Notartätigkeit hauptberuflich ausgestaltet. Notare dürfen in diesen Fällen nicht noch zusätzlich als Anwälte tätig werden.

Notare und Vollmachten

Es gibt sehr viele unterschiedliche Vollmachten mit jeweils eigenständigen Funktionen und  Bedeutungen. Hier reichen die Möglichkeiten von der umfassenden Generalvollmacht, über die Betreuungsvollmacht, die bedeutsame Vorsorgevollmacht und Vollmachen, die sich auf ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft beziehen. Auch die Patientenverfügung, die Patientenvollmacht und Betreuungsverfügung sind in diesem Kontext zu sehen. Vollmachten sind von großer rechtlicher Tragweise, weil sie Stellvertreter bestimmen, die im Namen einer anderen Person tätig werden, wichtige Entscheidungen treffen oder über Vermögenswerte verfügen. Die meisten privatrechtlichen Vollmachten müssen nicht notariell beurkundet werden. Ausnahmen gelten im Zusammenhang mit Grundstückskäufen.

 

Allerdings ist die notarielle Beurkundung häufig empfehlenswert. Notare werden mit der Beurkundung von Vollmachten gleichzeitig auf rechtliche Risiken hinweisen und dafür Sorge tragen, dass eine Vollmacht tatsächlich von dem Willen der Beteiligten getragen wird. Hier ist insbesondere an die Interessen des Vollmachtgebers zu denken. Bestimmte Vollmachten und Verfügungen entfalten ihre rechtliche Wirksamkeit darüber hinaus nur, wenn Inhalt und Form bestimmten Anforderungen entsprechen. Beispielsweise scheitern in der Rechtspraxis Umsetzungen von Patientenverfügungen häufig daran, dass die Inhalte nicht ausreichend bestimmt sind. Schalten Sie uns im Zweifel bei der Gestaltung ein.

Notarkosten

Bundesweit sind die Notarkosten gesetzlich vorgeschrieben und gleich. Alle Notare rechnen nach dem Gerichts -und Notarkostengesetz ab. Honorarvereinbarungen sind nicht erlaubt. In den Gebühren ist bei den Notarkosten immer die notarielle Beratung enthalten. Notare sind immer zur Beratung verpflichtet, unabhängig welchen Aufwand eine Notariatsangelegenheit erfordert, welchen Schwierigkeitsgrad sie hat und in wie vielen Besprechungstermine die Beteiligten zusammenkommen. Grundsätzlich knüpfen die Notargebühren an den Wert des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts an. Die Gebühren können in Form von halben, ganzen oder doppelten Gebühren anfallen. Weiterhin dürfen Notare zusätzliche Kostenpauschalen zum Beispiel für Porto, Telekommunikation und Schreibauslagen erheben.

Als Notar in Bottrop ist Christoph Badde Ihr Ansprechpartner in sämtlichen Beurkundungs- und Beglaubigungsangelegenheiten.

Wir sind Ihre erste Adresse, wenn ein Notar in Bottrop gefragt ist. Unkompliziert und schnell stellen wir Ihnen einen Notariatstermin zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihren Termin zu vereinbaren.

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