Ihr Ehevertrag - individuell gestaltet

Ein Ehevertrag ist nicht nur für Menschen mit großen Vermögen und Unternehmen interessant. Er kann das passende Instrument für alle Paare sein, die bestimmte Rechtsfolgen in der Ehe individuell regeln möchten.

 

Die gesetzlichen Regelungen zur Ehe geben einen Rahmen vor, der vorwiegend den finanziell schwächeren Partner für den Fall von Trennung und Scheidung schützt. Jedoch entsprechen diese Regelungen nicht immer den Vorstellungen der Ehepartner. Wünschen Sie sich etwa eine Gütertrennung, kann ein Ehevertrag eine gute Wahl sein. Er bildet individuell bestimmte Rechtsfolgen, zum Beispiel für den Fall einer Trennung/Scheidung ab. Jeder Ehevertrag muss beim Notar notariell beurkundet werden. In Bottrop steht Ihnen der Notar Christoph Badde in der Kanzlei Badde & Partner als Notar und Fachanwalt für Familienrecht zur Verfügung.

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Wussten Sie, dass man einen Ehevertrag nicht nur vor der Hochzeit, sondern auch während der laufenden Ehe und sogar kurz vor einer Scheidung abschließen kann? Wünschen Sie sich etwa zum Güterstand in der Ehe eine abweichende Regelung, möchten Sie Regelungen zum Versorgungsausgleich oder auch zu Unterhaltsfragen im Falle einer Trennung/Scheidung nach Ihren Wünschen gestalten? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in der Kanzlei Badde & Partner.

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag behandelt vorsorglich typische, mit der Ehe verbundene Rechtsfolgen individuell für die Zukunft. Es sind primär die drei Bereiche Güterstand, Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt, die in Eheverträgen gestaltet werden. Es können auch andere Fragen zum Inhalt eines Ehevertrages werden. Oft werden die Scheidungsfolgen im Detail in einem Ehevertrag festgelegt. Hier geht es zum Beispiel darum, wer in dem gemeinsam angeschafften Haus weiterhin wohnen wird und wer die Verbindlichkeiten zur Abteilung der Immobilie übernimmt.

 

Beim Güterstand gibt es nicht nur die Möglichkeit der Gütertrennung. Es können auch modifizierende Regelungen zum Zugewinn getroffen werden, der etwa wertmäßig begrenzt oder erst nach einer gewissen Zeit berücksichtigt wird. Einzelheiten klären Sie mit dem Notar und/oder einem Fachanwalt für Familienrecht.

 

Seine inhaltlichen Grenzen findet der Ehevertrag unter anderem bei einer unverhältnismäßigen Benachteiligung einer Partei sowie bei Verstößen gegen die guten Sitten.

 

Eheverträge werden nur wirksam, wenn sie vor einem Notar geschlossen werden. Nicht notariell beurkundende Eheverträge sind rechtlich unwirksam. Wenn es um die Ehevertrag-Kosten geht, sind überwiegend die Notarkosten gemeint.

 

Häufig wird ein Ehevertrag auch nachträglich vereinbart, wenn etwa anlässlich einer bevorstehenden Scheidung Regelungen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt werden sollen. Dies kann bei der Scheidung selbst Zeit und Geld sparen.

 

In seiner klassischen Form ist der Ehevertrag ein Vertrag, der noch vor der Hochzeit abgeschlossen wird. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass sich die Anforderungen an den Inhalt eines Ehevertrages ändern können. Stehen Trennung und Scheidung bevor, müssen vielleicht weitere Aspekte im Ehevertrag geregelt werden. Hier ist es sinnvoll, die bisherigen getroffenen Regelungen noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und möglicherweise durch weitere Vereinbarungen zu ergänzen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es eine enge Verbindung zwischen erbrechtlichen Regelungen und Gestaltungen von Eheverträgen gibt. Berliner Testamente unter Ehegatten werden mit der Scheidung gegenstandslos. Lassen Sie sich zu diesen Detailfragen gern in unserer Kanzlei in Bottrop umfassend beraten.

Brauchen wir einen Ehevertrag?

Es gibt Fälle, in denen Sie als Ehepaar kaum an einem Ehevertrag vorbei kommen: Das ist etwa dann der Fall, wenn einer der Ehepartner oder beide Unternehmen führen. Hier sind viele Aspekte zu berücksichtigen, um den Bestand eines Unternehmens im Falle einer Scheidung oder für den Todesfall eines Ehepartners zu sichern. Nicht nur in dieser Konstellation kann es wichtig sein, den Ehevertrag mit einem Erbvertrag zu verbinden.

 

Oft ist ein Ehevertrag eine gute Entscheidung, wenn die Vermögen der beiden Ehepartner sehr unterschiedlich strukturiert sind. Selbst dann, wenn beide Ehegatten erhebliche Vermögenswerte in die Ehe einbringen, besteht häufig das Bedürfnis, die Güter auch während der Ehe getrennt zu halten. Häufig stehen Familientraditionen und ererbte Güter im Hintergrund, die in der Ursprungsfamilie gehalten werden sollen.

 

Ob Sie in einem Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbaren oder auf einen Versorgungsausgleich verzichten sollten, ist immer an den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Lassen Sie sich bei uns in der Kanzlei zu den verschiedenen Güterständen, ihren steuerlichen Auswirkungen (in Kooperation mit einem Steuerberater) und familienrechtlichen Aspekten umfassend beraten. Ebenso können Sie Informationen zum Versorgungsausgleich und zu seiner Funktion erhalten, die Ihnen eine Entscheidung erleichtern.

 

Auch wenn Sie zunächst nicht annehmen, dass ein Ehevertrag für Sie infrage kommt, kann eine einführende Beratung zum Thema für Sie interessant sein und neue Einsichten schaffen.

Was kostet ein Ehevertrag?

Für den Ehevertrag sind beim Notar Kosten zu berücksichtigen: Die Beurkundung eines Ehevertrages löst eine doppelte Gebühr nach Anlage 1 Nr. 21100 GNotKG aus. Maßgeblich ist der Geschäftswert des Ehevertrages. Dieser wird aus den beiden Vermögen der Ehegatten ermittelt, wobei Schulden berücksichtigt werden. Im Rahmen der Beurkundung ist der Notar zur Beratung verpflichtet. Entscheiden Sie sich nach der Beratung nicht für den Ehevertrag, sind bei den Notarkosten für den Ehevertrag nur Kosten für die Beratung in Höhe einer einfachen Gebühr entstanden.

 

Wünschen Sie sich in sehr komplexen Fällen zum Ehevertrag eine Beratung beim Fachanwalt für Familienrecht, spricht dieser mit Ihnen im Vorfeld über die Kosten.

Sie möchten einen Ehevertrag aufsetzen und/oder beurkunden lassen? Vorab benötigen Sie eine umfassendere Beratung, zum Beispiel zum Güterstand in der Ehe oder zum Versorgungsausgleich? In der Kanzlei Badde & Partner erwarten Sie kompetente juristische Ansprechpartner im Familienrecht wie die Fachanwälte Agnes Philipps und Christoph Badde. Ebenso steht der Notar Badde für die Urkundsangelegenheiten bereit. Sie erreichen unsere Kanzlei in Bottrop über verschiedene Kommunikationswege: Per Telefon, Telefax, E-Mail, über WhatsApp oder unser Kontaktformular auf der Website. Sie erhalten bei uns auch kurzfristig einen Termin.