Patientenverfügung: Warum Sie dieses Dokument nicht aufschieben sollten

25. März 2026

„Das mache ich, wenn ich älter bin.“, diesen Satz hören Anwälte für Betreuungsrecht häufig. Doch eine Patientenverfügung ist kein Dokument für alte Menschen, sie ist für jeden relevant, der Selbstbestimmung ernst nimmt.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen an Ihnen vorgenommen werden dürfen oder nicht – für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Das kann nach einem Unfall sein, nach einem Schlaganfall oder bei einer schweren Erkrankung.

Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte und – wenn vorhanden – ein rechtlicher Betreuer oder Bevollmächtigter darüber, was mit Ihnen geschieht. Dabei versuchen sie, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Doch wer weiß wirklich, was Sie wollen? Und führt das nicht unweigerlich zu Konflikten in der Familie?

Ein erschütternder Fall aus der Praxis

Im Jahr 2009 sorgte der Fall Eluana Englaro in Italien für weltweite Aufmerksamkeit: Eine junge Frau lag nach einem Autounfall 17 Jahre lang im Wachkoma. Der Vater kämpfte jahrelang vor Gericht, um die künstliche Ernährung einstellen zu lassen – so wie seine Tochter es mutmaßlich gewünscht hätte. Wäre eine Patientenverfügung vorhanden gewesen, wäre dieser jahrelange juristische und familiäre Leidensweg womöglich vermeidbar gewesen. Ähnliche Fälle gibt es auch in Deutschland.

Was gehört in eine Patientenverfügung?

Eine gute Patientenverfügung enthält konkrete Aussagen zu folgenden Situationen:

  • Dauerhafter Verlust des Bewusstseins (z. B. Wachkoma)
  • Endstadium einer unheilbaren Erkrankung
  • Schwere Hirnsschädigung ohne Aussicht auf Verbesserung

Sie können festlegen, ob Sie lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung wünschen oder ablehnen. Auch Aussagen zur Schmerztherapie und Sterbebegleitung können aufgenommen werden.

Was eine Patientenverfügung nicht leisten kann

Eine Patientenverfügung ersetzt keine Vorsorgevollmacht! Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handelt und spricht – nicht nur im medizinischen, sondern auch im rechtlichen und finanziellen Bereich. Beide Dokumente zusammen bilden die ideale Vorsorge.

Wie vorgehen?

Die Patientenverfügung muss handschriftlich unterschrieben sein, und Sie müssen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geschäftsfähig sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Wichtig: Hinterlegen Sie das Dokument an einem zugänglichen Ort und informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen.

Fazit

Es gibt keine bessere Zeit für eine Patientenverfügung als heute – solange Sie gesund sind und klaren Kopfes entscheiden können. Warten Sie nicht, bis der Ernstfall eingetreten ist.

Möchten Sie Ihre Patientenverfügung rechtssicher formulieren? Die Kanzlei Badde & Partner hilft Ihnen dabei gerne weiter.