Mietminderung – wann dürfen Sie weniger Miete zahlen?
21. Januar 2026Eine kaputte Heizung im Winter, Schimmel an den Wänden oder monatelanger Baulärm vor der Haustür – solche Mängel beeinträchtigen das Wohnen erheblich. Doch nicht jede Unannehmlichkeit berechtigt automatisch dazu, die Miete zu kürzen.
Wann besteht ein Recht auf Mietminderung?
Eine Mietminderung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn:
• die Wohnung nicht wie vereinbart nutzbar ist,
• ein erheblicher Mangel vorliegt (z. B. Heizungsausfall, Feuchtigkeit, massiver Lärm),
• und der Vermieter über den Mangel informiert wurde, aber nicht oder nicht ausreichend reagiert.
Entscheidend ist immer, wie stark der Mangel die Wohnqualität tatsächlich einschränkt. Kleinere Beeinträchtigungen oder kurzfristige Störungen reichen in der Regel nicht aus.
So gehen Sie richtig vor
Bevor Sie die Miete mindern, sollten Sie den Mangel schriftlich anzeigen und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen.
💡 Tipp: Dokumentieren Sie den Mangel sorgfältig – mit Fotos, Videos und einem Protokoll. Das ist wichtig, falls es später zu Streitigkeiten kommt.
Eine vorschnelle Mietkürzung ohne rechtliche Prüfung kann riskant sein und sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Lassen Sie sich daher im Zweifel beraten.
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