Handy am Steuer – Was wirklich droht
15. April 2026Schnell noch eine WhatsApp-Nachricht beantworten, kurz auf die Navigation tippen oder die Playlist wechseln – viele Autofahrerinnen und Autofahrer tun es, obwohl sie es besser wissen. Handy am Steuer gehört zu den gefährlichsten und gleichzeitig häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland. Die Konsequenzen werden dabei häufig unterschätzt.
Handy am Steuer: Was sagt das Gesetz?
Seit 2017 ist das Benutzungsverbot für elektronische Geräte am Steuer in Deutschland erheblich schärfer. Wer sein Handy, Smartphone oder Tablet während der Fahrt in die Hand nimmt – selbst wenn das Fahrzeug an einer roten Ampel steht – begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch für Touchscreens im Auto, die keine fest eingebauten Geräte sind.
Die Strafe: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 150 Euro, bei einem Unfall sogar auf 200 Euro. Dazu kommen jeweils 1–2 Punkte.
Kuriose Fälle gibt es genug
Ausreden hat die Polizei dabei sicher schon genug gehört. Wie wäre es zum Beispiel mit dieser hier: Ein Autofahrer wird von der Polizei gestoppt. Grund: Er hat während der Fahrt sein Smartphone in der Hand gehalten. Seine Ausrede: Er hätte ja nur die Strecke für seinen Schrittzähler tracken wollen, er habe das Gerät somit nicht als Kommunikationsmittel genutzt. Das sehen spätestens Gerichte dann aber meist anders, denn: Auch das passive Halten eines eingeschalteten Geräts ist verboten. Bußgeld: 100 Euro.
Freisprechen erlaubt – aber mit Einschränkungen
Telefonieren per Freisprechanlage ist erlaubt, solange das Gerät nicht in die Hand genommen wird. Auch das Steuern per Sprachsteuerung (z. B. Siri oder Google Assistant) ist grundsätzlich zulässig. Vorausgesetzt, das Gerät liegt in einer Halterung und wird nicht berührt.
Was viele nicht wissen: Auch das Parken zählt nicht immer
Wer denkt, im geparkten Fahrzeug mit laufendem Motor sein Handy nutzen zu dürfen, irrt. Erst wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist, gilt das Verbot nicht mehr. Bei Hybriden und Elektrofahrzeugen im Standby-Modus gibt es nach wie vor Graubereiche – Gerichte haben hier unterschiedlich entschieden.
Die Gefahr in Zahlen
Laut Statistischem Bundesamt ist abgelenktes Fahren – maßgeblich durch Handynutzung – einer der häufigsten Unfallursachen. Wer mit 50 km/h fährt und drei Sekunden auf sein Handy schaut, legt dabei blind über 40 Meter zurück.
Fazit
Die rechtlichen Konsequenzen für Handynutzung am Steuer sind klar und die Gefahr für Leib und Leben noch deutlich größer. Wer dabei erwischt wird und die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids anzweifelt, kann Einspruch einlegen.
Fragen zu einem Bußgeldbescheid im Verkehrsrecht? Wir prüfen Ihren Fall gerne.
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