Erbengemeinschaft – Chance oder Streitpunkt?

14. Januar 2026

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Alle Erben sind zunächst gemeinsam Eigentümer des Nachlasses – vom Bankkonto bis zur Immobilie. Klingt fair, führt in der Praxis aber häufig zu Konflikten.

🏠 Gemeinsam entscheiden – gemeinsam haften

In einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden:

  • Soll das Haus verkauft oder vermietet werden?
  • Wie wird das Erbe aufgeteilt?
  • Wer kümmert sich um laufende Kosten oder Nachlassverbindlichkeiten?

Uneinigkeit führt oft dazu, dass sich nichts bewegt – das Erbe „blockiert“ bleibt.

⚖️ Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Jeder Miterbe kann die Auflösung (Auseinandersetzung) verlangen. Wenn sich die Beteiligten nicht einigen, kann notfalls ein Gericht die Teilung anordnen – etwa durch eine Teilungsversteigerung einer Immobilie. Das ist meist teuer und emotional belastend.

💡 Tipp: Ein klar formuliertes Testament oder ein Erbvertrag kann viele Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen. So lässt sich genau regeln, wer was bekommt – und in welchem Verhältnis.