Erbengemeinschaft – Chance oder Streitpunkt?
14. Januar 2026Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Alle Erben sind zunächst gemeinsam Eigentümer des Nachlasses – vom Bankkonto bis zur Immobilie. Klingt fair, führt in der Praxis aber häufig zu Konflikten.
🏠 Gemeinsam entscheiden – gemeinsam haften
In einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden:
- Soll das Haus verkauft oder vermietet werden?
- Wie wird das Erbe aufgeteilt?
- Wer kümmert sich um laufende Kosten oder Nachlassverbindlichkeiten?
Uneinigkeit führt oft dazu, dass sich nichts bewegt – das Erbe „blockiert“ bleibt.
⚖️ Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Jeder Miterbe kann die Auflösung (Auseinandersetzung) verlangen. Wenn sich die Beteiligten nicht einigen, kann notfalls ein Gericht die Teilung anordnen – etwa durch eine Teilungsversteigerung einer Immobilie. Das ist meist teuer und emotional belastend.
💡 Tipp: Ein klar formuliertes Testament oder ein Erbvertrag kann viele Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen. So lässt sich genau regeln, wer was bekommt – und in welchem Verhältnis.
![Logo - [company.name]](https://assets.coco-online.de/42271719929670-mAjmYFIA/logo-neu.jpg)