Eigenbedarfskündigung – Wenn der Vermieter plötzlich selbst einziehen will
22. April 2026Man hat seine Wohnung liebgewonnen, die Nachbarn sind nett, der Weg zur Arbeit ist kurz und dann flattert ein Brief ins Haus: Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarfs. Eine solche Nachricht trifft viele Mieterinnen und Mieter völlig unvorbereitet. Doch nicht jede Eigenbedarfskündigung ist rechtmäßig.
Was ist Eigenbedarf?
Eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, für Angehörige seines Haushalts oder für enge Familienmitglieder benötigt. Als berechtigte Personen gelten: Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegereltern sowie Nichten und Neffen. Der Vermieter muss den Eigenbedarf im Kündigungsschreiben klar und nachvollziehbar begründen.
Fallbeispiel – ⚠️ Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung
Stellen Sie sich vor: Ein Vermieter kündigt einem langjährigen Mieter wegen Eigenbedarfs – angeblich will seine Tochter einziehen. Der Mieter zieht aus. Wenige Monate später wird die Wohnung für deutlich mehr Miete inseriert. In einem solchen Fall käme eine Schadensersatzklage des früheren Mieters in Betracht – Gerichte haben vorgetäuschten Eigenbedarf in vergleichbaren Fällen bereits sanktioniert.
Wann ist eine Eigenbedarfskündigung unwirksam?
Sie kann unwirksam sein, wenn:
- Der Bedarf vorgetäuscht oder übertrieben dargestellt wird
- Der Vermieter eine vergleichbare freie Wohnung im selben Haus nicht anbietet
- Die Kündigung gegen das Verbot des Rechtsmissbrauchs verstößt
- Der Vermieter eine juristische Person ist (z. B. eine GmbH)
- Die Kündigung formelle Mängel aufweist (z. B. fehlende Begründung)
Welche Kündigungsfristen gelten?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Wohndauer des Mieters: Bis 5 Jahre Mietdauer gelten 3 Monate, bei 5 bis 8 Jahren 6 Monate, ab 8 Jahren 9 Monate.
Was können Mieter tun?
Wer eine Eigenbedarfskündigung erhält, sollte die Begründung genau prüfen. Ist der Eigenbedarf nicht hinreichend dargelegt, kann Widerspruch eingelegt werden. In besonderen Härtefall-Situationen – etwa bei hohem Alter, Schwerkrankheit oder fehlendem Ersatzwohnraum – können Mieter sogar verlangen, in der Wohnung zu bleiben. Wichtig: Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich beim Vermieter eingehen.
Fazit
Eigenbedarf ist ein legitimer Kündigungsgrund, aber kein Freifahrtschein. Mieter haben wirksame Rechte, sich zu wehren.
Haben Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten? Wir prüfen gerne, ob die Kündigung rechtmäßig ist – kontaktieren Sie uns!
![Logo - [company.name]](https://assets.coco-online.de/42271719929670-mAjmYFIA/logo-neu.jpg)