Digitaler Nachlass – Was passiert mit Ihren Online-Konten nach dem Tod?

08. April 2026

E-Mail-Konto, Facebook-Profil, Netflix-Abo, Bitcoin-Wallet, Online-Banking: Ein durchschnittlicher Internetnutzer hat Dutzende Online-Konten. Doch was passiert damit, wenn man stirbt? Dieser Frage gehen erschreckend wenige Menschen nach – dabei kann ein ungeregelter digitaler Nachlass für Hinterbliebene zur echten Odyssee werden.

Der Fall des unsterblichen LinkedIn-Profils

Eine Witwe berichtete, dass sie monatelang Nachrichten von Geschäftskontakten ihres verstorbenen Mannes erhielt – via LinkedIn, als hätte er noch gelebt. Das Profil war aktiv, die automatischen Algorithmen liefen weiter. Die Sperrung des Kontos scheiterte zunächst, weil sie keinen Nachweis erbringen konnte, dass sie erbberechtigt war. Solche Situationen sind kein Einzelfall: Facebook schätzt, dass bis 2070 mehr Tote als Lebende auf der Plattform registriert sein werden.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alle Accounts, Daten und digitalen Werte einer Person:

  • E-Mail-Konten und deren Inhalte
  • Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, X/Twitter)
  • Streaming-Dienste (Netflix, Spotify, Amazon Prime)
  • Online-Banking und PayPal
  • Kryptowährungen und digitale Assets
  • Dateien in Cloud-Diensten (Google Drive, Dropbox)
  • Domains und Webseiten
  • Digitale Bücher, Musik und Software (Achtung: oft nur Nutzungsrechte, keine Eigentumsrechte!)

Erben im digitalen Raum – was gilt rechtlich?

Grundsätzlich gilt: Erben treten vollständig in die Rechtsposition des Verstorbenen ein – auch im digitalen Bereich. Der Bundesgerichtshof entschied 2018 in einem Grundsatzurteil (BGH III ZR 183/17), dass Erben Zugang zu Facebook-Konten haben müssen. Eine Mutter hatte jahrelang um Zugang zum Konto ihrer verstorbenen Tochter gekämpft, um deren Tod aufzuklären. Dennoch gestaltet sich der Zugang in der Praxis oft schwierig, weil Passwörter unbekannt sind oder Unternehmen hohe Hürden aufbauen.

Wie Sie jetzt vorsorgen können

Der beste Weg ist frühzeitige Vorsorge. Diese Schritte helfen:

  • Erstellen Sie eine Aufstellung aller wichtigen Online-Konten mit Benutzernamen
  • Hinterlegen Sie Passwörter sicher – z. B. in einem Passwort-Safe oder in einem versiegelten Umschlag beim Notar
  • Regeln Sie in Ihrem Testament oder einer gesonderten Vollmacht, wer Zugang erhalten soll
  • Nutzen Sie die Nachlassfunktionen der großen Plattformen: Facebook erlaubt die Benennung eines „Legacy-Kontakts“, Google hat einen „Inaktivitäts-Manager“
  • Denken Sie an Kryptowährungen: Ohne den Private Key ist das Guthaben für immer verloren

Fazit

Der digitale Nachlass ist ein unterschätztes Thema, das für Hinterbliebene zur echten Belastung werden kann. Wer heute vorsorgt, erspart seinen Angehörigen unnötigen Stress in einer ohnehin schwierigen Zeit.

Haben Sie Fragen rund um Erbrecht und digitale Vorsorge? Die Kanzlei Badde & Partner berät Sie umfassend und verständlich.