Dashcam im Auto – Erlaubt, verboten oder Grauzone?
08. Juli 2026Dashcams – kleine Kameras, die an der Windschutzscheibe montiert das Fahrgeschehen aufnehmen – sind in vielen Ländern selbstverständlich. In Deutschland war lange unklar, ob und wie ihre Nutzung erlaubt ist. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs hat für mehr Klarheit gesorgt, auch wenn das Thema komplex bleibt.
Das BGH-Urteil von 2018
Der Bundesgerichtshof entschied im Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17): Dashcam-Aufnahmen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel in Unfallprozessen verwendet werden, auch wenn die permanente Aufzeichnung des öffentlichen Straßenraums gegen das Datenschutzrecht verstößt. Das Gericht wählte eine Abwägung: Das Interesse an der Beweissicherung kann im Einzelfall das allgemeine Persönlichkeitsrecht anderer überwiegen.
Was bedeutet das praktisch?
Das BGH-Urteil erlaubt Dashcam-Aufnahmen als Beweis im Unfallfall, aber es macht die permanente Aufzeichnung nicht vollständig legal. Datenschutzbehörden können grundsätzlich Bußgelder verhängen. Die Praxis sieht jedoch so aus: Bislang sind kaum Fälle bekannt, in denen Privatpersonen für die Nutzung einer Dashcam im eigenen Auto sanktioniert wurden.
Was ist bei Dashcams zu beachten?
Wer eine Dashcam nutzen möchte, sollte folgendes beachten:
- Loop-Aufzeichnung verwenden: Die Kamera überschreibt ältere Aufnahmen automatisch, so werden keine dauerhaften Daten gespeichert
- Aufnahmen nur sichern, wenn konkret ein Vorfall eingetreten ist
- Keine Aufnahmen von Personen in privaten Situationen (Privat-Parkplatz, Einfahrt etc.)
- Im Ausland gelten andere Regeln: In Österreich, der Schweiz und einigen anderen Ländern sind Dashcams teilweise verboten
Kann ich Dashcam-Videos an die Polizei weitergeben?
Ja, bei konkreten Straftaten oder Unfällen können Sie Dashcam-Aufnahmen der Polizei als Beweismittel übergeben. Diese ist nicht verpflichtet, sie anzunehmen, kann aber davon profitieren, um einen Unfallhergang zu rekonstruieren.
⚠️ Fiktives Beispiel zur Verdeutlichung: Eine Autofahrerin dokumentiert mit ihrer Dashcam, wie ein Fahrer sie ausbremst und es zu einem Streifunfall kommt. Der andere Fahrer bestreitet alles. Das Video beweist klar seine Schuld. Ein Gericht lässt es als Beweismittel zu, da ein konkreter Unfallschaden vorliegt und das Beweisinteresse überwiegt.
Fazit
Dashcams sind in Deutschland rechtlich ein Graubereich, aber ein klar genutzter. Wer sie mit Bedacht einsetzt und Aufnahmen nur bei konkreten Vorfällen sichert, ist auf der sicheren Seite.
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