Wer haftet, wenn ein Paket vor der Tür verschwindet?
04. Februar 2026Wenn ein Paketbote die Lieferung einfach vor die Haustür legt und das Paket danach verschwindet, stellt sich schnell die Frage: Wer trägt den Schaden?
Grundsätzlich gilt: Ein Paket gilt erst dann als zugestellt, wenn es in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Vor der Haustür, im Treppenhaus oder auf der Mülltonne ist das in der Regel nicht der Fall.
Wird das Paket entwendet, muss der Versender für Ersatz sorgen – nicht der Empfänger.
Ausnahme: Wenn Sie dem Zusteller ausdrücklich erlauben, Pakete „abzulegen“, z. B. über eine Abstellgenehmigung. Dann tragen Sie das Risiko.
Tipp: Dokumentieren Sie fehlende Pakete sofort, machen Sie Fotos und melden Sie den Verlust zeitnah dem Händler.
![Logo - [company.name]](https://assets.coco-online.de/42271719929670-mAjmYFIA/logo-neu.jpg)