Verkehrsunfall – Was tun in den ersten Minuten?
19. August 2026Es passiert in Sekunden: Ein Auffahrunfall, ein Zusammenstoß beim Abbiegen, ein Parkrempler. Wer noch nie in einen Verkehrsunfall verwickelt war, weiß oft nicht, was als nächstes zu tun ist. Dabei ist das richtige Verhalten in den ersten Minuten entscheidend, nicht nur für die Sicherheit, sondern auch für spätere Schadensersatzansprüche.
Schritt 1: Absichern und helfen
Zuerst: Motor aus, Warnblinker an, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen. Prüfen Sie, ob Personen verletzt sind. Bei Verletzten sofort 112 rufen. Erste Hilfe leisten ist Pflicht. Wer weiterfährt, macht sich strafbar (Stichwort "Fahrerflucht").
Schritt 2: Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren
Bevor irgendwas bewegt wird:
- Fotos von allen Fahrzeugen, Schäden, Kennzeichen und der Unfallposition machen
- Reifenspuren, Splitter und sonstige Spuren festhalten
- Namen und Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen notieren
- Uhrzeit und genauen Ort festhalten
Schritt 3: Polizei – wann ist sie nötig?
Die Polizei müssen Sie bei Personenschäden immer rufen. Bei reinen Sachschäden können sich die Beteiligten auch direkt einigen. Aber: Lassen Sie sich nicht auf informelle Regelungen ein, ohne alle Daten notiert zu haben. Manche Schäden zeigen sich erst später.
Was Sie nie tun sollten
- Schuld eingestehen – auch wenn Sie glauben, schuld zu sein: Das kann Ihre Versicherungsansprüche gefährden
- Auf Polizei verzichten, wenn die Schuldfrage unklar ist
- Einen Vergleich am Unfallort unterschreiben, ohne den Schaden vollständig begutachtet zu haben
Schadensersatz: Was steht Ihnen zu?
Wenn die Gegenseite schuld ist, haben Sie Anspruch auf:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
- Verdienstausfall bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
- Kosten für ein Kfz-Gutachten – diese zahlt die gegnerische Versicherung
Reale Rechtsprechung
Der BGH hat mehrfach bestätigt: Ein Unfall-Geschädigter darf grundsätzlich einen Anwalt beauftragen, dessen Kosten sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu erstatten (Az. VI ZR 398/02 u. a.). Wer auf einen Anwalt verzichtet, verschenkt oft bares Geld.
Fazit
Im Unfall-Stress das Richtige zu tun ist nicht einfach. Wer die Schritte kennt, sichert seine Rechte – und vermeidet kostspielige Fehler.
Unfall gehabt und unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Die Kanzlei Badde & Partner kennt die richtigen Schritte.
Bildnachweis: Titelbild wurde KI generiert.