Unterhalt für volljährige Kinder – Wie lange müssen Eltern zahlen?
22. Juli 2026Mit dem 18. Geburtstag wird ein Kind volljährig, aber die Unterhaltspflicht der Eltern endet damit nicht automatisch. Wer gerade das Abitur macht, eine Ausbildung beginnt oder studiert, hat weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Doch wie lange? Und was genau müssen Eltern zahlen?
Unterhalt während der Schule
Wer noch die Schule besucht und das Abitur anstrebt, hat Anspruch auf Unterhalt, auch nach dem 18. Geburtstag. Das gilt unabhängig davon, ob das Kind noch im Elternhaus wohnt oder nicht. Bei einer auswärtigen Unterkunft steigt der Bedarf entsprechend.
Unterhalt während Ausbildung und Studium
Auch während einer Erstausbildung oder eines Erststudiums, das zügig und zielstrebig absolviert wird, besteht Unterhaltspflicht. Der BGH hat hier klare Leitlinien gesetzt:
- Erstausbildung: Anspruch auf Unterhalt für die gesamte Regelstudienzeit plus angemessener Puffer
- Ausbildungsvergütung wird angerechnet: Was das Kind selbst verdient, reduziert den Unterhalt
- Zweites Studium oder Umschulung: Grundsätzlich kein Anspruch mehr, außer bei unmittelbarem fachlichem Zusammenhang
Reale Rechtsprechung: Das „Freijahr“ nach dem Abi
Der BGH hat entschieden: Ein einzelnes sogenanntes „Orientierungsjahr“ nach dem Abitur kann Eltern noch zur Unterhaltszahlung verpflichten, wenn das Kind glaubhaft macht, dass es ernsthaft eine Ausbildung oder ein Studium plant. Ein dauerhaftes Herumtreiben ohne Ziel begründet jedoch keinen Anspruch mehr.
Wann endet die Unterhaltspflicht?
- Mit Abschluss der Erstausbildung / des Erststudiums
- Wenn das Kind die Ausbildung abbricht, ohne plausiblen Grund
- Wenn das Kind selbst ausreichend verdient
- Grundsätzlich mit dem 25. Lebensjahr bei Studium, aber Gerichte urteilen individuell
⚠️ Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Sohn besteht sein Abitur, wartet ein Jahr, beginnt dann ein Studium der Betriebswirtschaft. Im zweiten Semester schreibt er sich um in Kunst. Die Eltern verweigern nun den Unterhalt. Ein Gericht würde abwägen: Liegt ein plausibler Wechsel vor? War der erste Studiengang ungeeignet? Pauschale Verweigerung ist rechtlich riskant.
Fazit
Die Unterhaltspflicht für volljährige Kinder ist nuanciert. Eltern sollten weder zu früh aufhören zu zahlen noch blind weiterzahlen, ohne die Pflichten des Kindes einzufordern. Fragen zum Unterhalt für Ihr volljähriges Kind? Die Kanzlei Badde & Partner klärt Ihre Situation individuell.