Scheidungskosten – Was wirklich auf Sie zukommt
02. September 2026Wenn eine Ehe zerbricht, steht meist die emotionale Belastung im Vordergrund. Doch spätestens beim Blick auf die erste Rechnung stellt sich die nüchterne Frage: Was kostet eine Scheidung eigentlich? Die Antwort überrascht viele. Und sie hängt von mehreren Faktoren ab.
Was bestimmt die Höhe der Kosten?
Die Kosten einer Scheidung richten sich hauptsächlich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser berechnet sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten plus dem Wert etwaiger Versorgungsausgleichsansprüche. Grundsätzlich gilt: Je höher das gemeinsame Einkommen, desto höher die Kosten.
Gerichtskosten und Anwaltskosten
In Deutschland braucht mindestens ein Ehegatte für das Scheidungsverfahren einen Anwalt (Anwaltszwang). Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- Gerichtsgebühren: Richten sich nach dem Verfahrenswert, typischerweise zwischen 300 und mehreren tausend Euro
- Anwaltskosten des eigenen Anwalts: Ebenfalls nach Verfahrenswert abgerechnet
- Anwaltskosten der Gegenseite: Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein gemeinsamer Anwalt für einen der Partner – das spart deutlich
Beispiel: Einvernehmliche Scheidung
Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.000 Euro monatlich liegt der Verfahrenswert bei rund 12.000 Euro. Gerichts- und Anwaltskosten belaufen sich dann auf ca. 1.500–2.500 Euro bei einvernehmlicher Scheidung. Werden zusätzliche Punkte wie Unterhalt oder Sorgerecht streitig ausgefochten, steigen die Kosten erheblich.
Kostenverteilung
Grundsätzlich gilt: Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Kosten in der Regel geteilt. Bei einer streitigen Scheidung kann das Gericht nach § 150 FamFG die Kosten anders verteilen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Ehegatte unbegründet streitig verhandelt hat. Anwaltliche Beratung können Ehegatten übrigens separat einholen, ohne dass daraus automatisch ein streitiges Verfahren wird.
Wie lässt sich Geld sparen?
- Einvernehmliche Scheidung anstreben: Ein Anwalt für beide reicht
- Trennungsjahr nutzen: Klären Sie offene Fragen (Unterhalt, Sorgerecht) vor dem Scheidungsantrag
- Verfahrenskostenhilfe: Wer wenig verdient, kann staatliche Unterstützung beantragen
- Online-Scheidung: Bei einvernehmlichen Fällen möglich und günstiger
⚠️ Fiktives Beispiel: Ein Paar einigt sich vor der Scheidung auf alle wesentlichen Punkte: Sorgerecht, Unterhalt, Wohnungsaufteilung. Nur ein Ehegatte beauftragt einen Anwalt. Die Gesamtkosten betragen am Ende knapp 1.800 Euro – statt potenziell 6.000 Euro bei einem streitigen Verfahren.
Fazit
Eine Scheidung muss nicht ruinieren. Wer gut vorbereitet und möglichst einvernehmlich vorgeht, kann die Kosten deutlich reduzieren.
Sie planen eine Scheidung und möchten wissen, was auf Sie zukommt? Die Kanzlei Badde & Partner berät Sie transparent und fair.