Namensänderung nach der Scheidung – Behalten, ändern oder zurück?

03. Juni 2026

Die Scheidung ist durch – und nun? Neben all den emotionalen und praktischen Fragen taucht auch eine auf, die viele unterschätzen: Was passiert mit dem Namen? Wer während der Ehe den Namen des Partners angenommen hat, steht nun vor einer Entscheidung: Den Ehenamen behalten, den Geburtsnamen wieder annehmen oder vielleicht sogar einen früheren Namen aus einer anderen Ehe nehmen.

Option 1: Den Ehenamen behalten

Nach der Scheidung dürfen beide früheren Ehegatten den gemeinsamen Ehenamen behalten, auch wenn der andere das nicht möchte. Es gibt grundsätzlich kein Recht, dem Ex-Partner das Weitertragen des Namens zu verbieten. Ausnahme: Ein Gericht kann in besonderen Ausnahmefällen die Namensführung einschränken, etwa wenn der Name zu Verwechslungen oder Rufschädigung führt (sehr selten).

Option 2: Rückkehr zum Geburtsnamen

Wer nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen möchte, kann das jederzeit beim Standesamt erklären. Das ist unkompliziert, günstig (meist um die 30–60 Euro) und ohne Behördengang. Im Anschluss müssen aber alle Dokumente geändert werden: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Konto, Arbeitgeber etc.

Was ist mit dem Namen der Kinder?

Der Kindesname ist getrennt zu betrachten und ändert sich durch die Scheidung der Eltern nicht automatisch. Wenn ein Elternteil den Namen wieder ändert, behält das Kind seinen bisherigen Namen. Eine Namensänderung für das Kind ist möglich, bedürfte aber besonderer Begründung (Kindeswohl) und ggf. der Zustimmung beider Elternteile sowie des Kindes ab einem bestimmten Alter.

Fazit

Die Namensregelung nach der Scheidung ist rechtlich klar geregelt: Wer seinen Namen ändern möchte, hat gute Möglichkeiten. Beim Kindesnamen wird es komplizierter.

Fragen zur Namensänderung nach Ihrer Scheidung? Wir erklären Ihnen gerne Ihre Optionen.