Lichthupe als Kommunikation – erlaubt oder verboten?

25. Februar 2026

Die Lichthupe wird oft genutzt, um sich zu bedanken oder andere Autofahrer zu warnen. Doch juristisch ist das nicht ganz unproblematisch.

Erlaubt ist die Lichthupe nur:

  • zur Abwehr einer Gefahr
  • zur Ankündigung eines Überholvorgangs
  • zur Warnung vor einem Hindernis

Als „Gruß“ oder als Hinweis „Du kannst reinziehen“ ist sie streng genommen nicht erlaubt. In der Praxis drückt die Polizei oft ein Auge zu, doch bei Missbrauch kann ein Bußgeld drohen.