Katzen ja – aber wie viele? Urteil zum Tierhaltungslimit
11. Februar 2026In Mietwohnungen ist Tierhaltung oft ein Streitthema. Ein Urteil zeigt jedoch, wo Vermieter Grenzen setzen dürfen:
Mieter hielten 18 Katzen in einer 100-Quadratmeter-Wohnung in Augsburg. Nach Angaben des Vermieters beschwerten sich die anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses über Gestank im Treppenhaus aufgrund der Katzen. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos.
Das Amtsgericht Augsburg gab damit einem Vermieter Recht. Selbst nur sieben erwachsene Katzen seien eine Pflichtverletzung der Mieter, die der Vermieter nicht hinnehmen müsse. [Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000026323122/18-katzen-in-mietwohnung-rechtfertigen-kuendigung]
Fazit: Katzen zählen nicht zu den Kleintieren, die Anzahl der Tiere muss zur Wohnungsgröße passen. Tierhaltung darf nicht unbedingt pauschal verboten werden, aber Vermieter können einschreiten, wenn der Zustand der Wohnung oder der Hausfrieden gestört wird.
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