Kann ein Papagei erben? Ein echtes kurioses Testament

18. Februar 2026

Kuriose Testamente gibt es viele – doch besonders außergewöhnlich war der Fall einer Erblasserin, die ihren gesamten Besitz ihrem Papagei vermachen wollte.

Juristisch ist das nicht möglich, da Tiere keine Erben sein können. Aber: Der Wille der Verstorbenen musste respektiert werden. Die Lösung: Ein Tierschutzverein wurde als Erbe eingesetzt, mit der Verpflichtung, für den Papagei zu sorgen.

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Testamente klar und rechtssicher zu formulieren. Was gut gemeint ist, kann sonst zu Streit oder juristischen Problemen führen.