Falschparken und Abschleppen – Wann ist es rechtmäßig?

20. Mai 2026

Man kommt zum geparkten Auto zurück – und es ist weg. Das Herz sackt in die Hose, die Wut steigt. Abgeschleppt. Doch ist das eigentlich immer rechtmäßig? Und muss man die Kosten wirklich immer bezahlen? Die Antworten überraschen viele Autofahrerinnen und Autofahrer.

Wann darf abgeschleppt werden?

Grundsätzlich ist eine Abschleppmaßnahme nur dann rechtmäßig, wenn eine konkrete Störung der öffentlichen Ordnung vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Parken in einem absoluten Halteverbot (Zeichen 283)
  • Blockieren einer Feuerwehrzufahrt oder eines Behindertenstellplatzes
  • Parken auf Privatgelände ohne Berechtigung
  • Fahrzeug blockiert andere Verkehrsteilnehmer

Ein einfaches Parken im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) berechtigt hingegen nicht automatisch zum sofortigen Abschleppen. Hier muss die Ordnungswidrigkeit zunächst dokumentiert werden.

⚠️ Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung

Eine Fahrerin parkt kurz in einer Feuerwehrzufahrt, um Einkäufe zu erledigen. Als sie nach 10 Minuten zurückkommt, wird ihr Fahrzeug gerade aufgeladen. Sie argumentiert, sie sei nur kurz weg gewesen. Das ändert rechtlich nichts: Die Blockade einer Feuerwehrzufahrt ist ein Sicherheitsrisiko und das Abschleppen ist in solchen Fällen sofort und ohne Vorwarnung rechtmäßig.

Wer zahlt die Abschleppkosten?

Die Kosten trägt grundsätzlich der Fahrzeughalter, wenn die Abschleppmaßnahme rechtmäßig war. Typische Kosten liegen zwischen 150 und 350 Euro, je nach Anbieter und Entfernung zum Verwahrlager. Zusätzlich fallen Lager- und Verwaltungsgebühren an.

Wann lohnt sich Widerspruch?

Ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich, wenn:

  • Die Halteverbotszone nicht ordnungsgemäß beschildert war
  • Die Mindestaufstellzeit neuer Schilder (72 Stunden) nicht eingehalten wurde
  • Das Fahrzeug keinerlei Verkehr behindert hat und keine konkrete Gefahr vorlag
  • Das Abschleppunternehmen bereits auf dem Weg war, aber noch nicht mit dem Abschleppen begonnen hatte

Fazit

Abschleppen ist nicht immer rechtmäßig – und selbst wenn, gibt es häufig Möglichkeiten, die Höhe der Kosten zu reduzieren oder Bußgelder erfolgreich anzufechten.

Wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt? Die Kanzlei Badde & Partner prüft gerne, ob die Maßnahme rechtmäßig war.