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Erbschaftssteuer – Freibeträge kennen und legal Steuern sparen

23. September 2026

Das eigene Vermögen soll an die nächste Generation übergehen und das natürlich möglichst ohne große Abzüge. Doch je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe kann die Erbschaftssteuer erheblich sein. Die gute Nachricht: Für enge Angehörige gelten großzügige Freibeträge und wer rechtzeitig plant, kann legal viel sparen.

Die Steuerklassen und Freibeträge

Das Erbschaftsteuergesetz unterscheidet drei Steuerklassen nach Verwandtschaftsgrad. Die wichtigsten Freibeträge:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: je 400.000 Euro 
  • Enkelkinder: je 200.000 Euro (400.000 wenn Kind vorverstorben)
  • Eltern und Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 Euro 
  • Geschwister, Nichten, Neffen, nicht verwandte Personen: nur 20.000 Euro

Wann wird Erbschaftssteuer fällig?

Nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert. Die Steuerhöhe richtet sich nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs – die Sätze reichen von 7 % bis 50 %.

Besonderheit: Familienheim

Der selbst genutzte Wohnraum (sogenanntes Familienheim) ist unter bestimmten Bedingungen vollständig steuerbefreit. Für Ehepartner gilt: keine zeitliche Grenze. Für Kinder: Das Familienheim muss mindestens 10 Jahre selbst bewohnt werden; außerdem ist die Fläche auf 200 m² Wohnfläche begrenzt (Steuerbefreiung greift bis 200 m², darüber wird der Anteil versteuert).

Reale Strategie: Die Zehn-Jahres-Frist bei Schenkungen

Freibeträge können bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer sein Vermögen frühzeitig und schrittweise überträgt, kann über Jahrzehnte erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Wichtig: Die Schenkung muss der Schenkungssteuer gemeldet werden. Das ist bei steuerfreien Beträgen formlos möglich, bei steuerpflichtigen Beträgen ist eine förmliche Erklärung erforderlich.

Was erben Nicht-Verwandte?

Wer Freunden, Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft oder entfernten Bekannten Vermögen hinterlässt, muss mit dem höchsten Steuersatz rechnen. Hier sind die Freibeträge minimal und die Steuersätze bis zu 50 %. In diesen Konstellationen lohnt sich besonders eine Beratung zur vorausschauenden Vermögensplanung.

⚠️ Fiktives Beispiel: Eine Mutter möchte ihrer Tochter ein Depot im Wert von 700.000 Euro hinterlassen. Der Freibetrag beträgt 400.000 Euro, also wären 300.000 Euro steuerpflichtig. Hätte sie vor zehn Jahren bereits 300.000 Euro geschenkt, wäre das Erbe komplett steuerfrei gewesen.

Fazit

Erbschaftssteuer lässt sich mit frühzeitiger Planung deutlich reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Die Freibeträge sind großzügig, wer sie kennt und nutzt, liegt vorn.

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