Elternunterhalt – Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?
29. April 2026Das Thema kommt für viele überraschend: Wer denkt, Unterhaltspflichten gelten nur für Kinder, der irrt. Auch Kinder können verpflichtet sein, für ihre Eltern zu zahlen, zum Beispiel wenn diese im Pflegeheim leben und das Sozialamt die Kosten vorläufig übernimmt. Eine Situation, die angesichts steigender Pflegekosten immer mehr Familien betrifft.
Die gesetzliche Grundlage
Das Bürgerliche Gesetzbuch legt in § 1601 BGB fest: Verwandte in gerader Linie sind gegenseitig unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht greift, wenn der Unterhaltsberechtigte nicht in der Lage ist, für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.
Die Reform von 2020
Seit dem 1. Januar 2020 gilt durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kinder müssen nur noch Elternunterhalt zahlen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Die Grenze gilt pro Kind, Ehe- und Lebenspartner werden dabei nicht eingerechnet.
Was wird beim Einkommen angerechnet?
Zum Einkommen zählen nicht nur das Gehalt, sondern auch:
- Mieteinnahmen und Kapitalerträge
- Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
- Wohnvorteil bei Eigenheim (fiktives Mieteinkommen)
Abziehbar sind eigene Unterhaltsleistungen (z. B. für eigene Kinder), Schulden sowie ein angemessener Selbstbehalt.
Fallbeispiel – reale Rechtsprechung
Oberlandesgerichte haben in mehreren Entscheidungen bestätigt: Schwere Verfehlungen der Eltern gegenüber dem Kind – etwa Misshandlung, Vernachlässigung oder Verlassen in der Kindheit – können die Unterhaltspflicht verwirken (§ 1611 BGB). Wer als Kind schweres Leid erfahren hat, ist unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt zur Zahlung verpflichtet.
Was viele nicht wissen: Auskunftspflicht besteht
Auch wer die 100.000-Euro-Grenze nicht überschreitet, kann vom Sozialamt zur Auskunft über Einkommen und Vermögen verpflichtet werden. Ein Anwalt kann helfen, diese Auskunft korrekt und im eigenen Interesse zu formulieren.
Fazit
Elternunterhalt ist seit 2020 für viele Familien kein Thema mehr, dennoch können Einzelfälle komplex sein.
Hat das Sozialamt Sie wegen Elternunterhalt kontaktiert? Wir klären für Sie, was Sie wirklich zahlen müssen.
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