Die Mietkaution – Was Mieter und Vermieter wissen müssen

24. Juni 2026

Die Mietkaution ist für viele Mieter und Vermieter ein Dauerbrenner. Wie hoch darf sie sein? Wo muss sie angelegt werden? Und wann bekommt man sie zurück? Diese Fragen führen regelmäßig zu Streit, dabei sind die Regeln eigentlich klar. 

Wie hoch darf die Kaution sein? 

Das Gesetz ist eindeutig: Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Nettokaltmiete bedeutet: ohne Nebenkosten. Klauseln im Mietvertrag, die eine höhere Kaution fordern, sind unwirksam. 

Wie muss die Kaution angelegt werden? 

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut zu einem üblichen Zinssatz anzulegen. Üblich ist ein Sparbuch auf den Namen des Mieters. Alternativ kann der Mieter eine Bankbürgschaft stellen. Der Vermieter darf die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses nicht verwenden. 

Wann darf der Vermieter einbehalten? 

Nach Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter die Kaution nur für folgende Forderungen verwenden: 

  • Offene Mietrückstände 
  • Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen (nicht: normale Gebrauchsspuren) 
  • Ausstehende Nebenkostennachzahlungen 
  • Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen. Aber nur, wenn diese wirksam vereinbart wurden. 

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden? 

Der Vermieter hat nach dem Auszug des Mieters eine angemessene Prüfungsfrist, die in der Regel 3 bis 6 Monate beträgt. Danach muss er abrechnen und den nicht beanspruchten Teil zurückzahlen. Wer länger wartet, gerät in Verzug und der Mieter kann Zinsen fordern. 

⚠️ Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung 

Ein Mieter zieht aus, der Vermieter behält die gesamte Kaution ein, mit der Begründung, die Wohnung sei abgenutzt. Doch normale Gebrauchsspuren wie verblasste Tapeten oder kleine Kratzer im Parkett berechtigen nicht zum Einbehalten. Der Mieter kann die Kaution einfordern und im Zweifel klagen. 

Fazit 

Die Regeln zur Mietkaution sind klar und mieterfreundlich. Wer nach dem Auszug seine Kaution nicht zurückbekommt, sollte den Anspruch schriftlich geltend machen und notfalls rechtliche Schritte einleiten. 

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