Demenz und Geschäftsfähigkeit – Was passiert mit Verträgen?
10. Juni 2026Demenz ist eine häufige Erkrankung im Alter – und sie hat weitreichende rechtliche Konsequenzen. Denn wer nicht mehr in der Lage ist, die Bedeutung einer Willenserklärung zu verstehen, kann keine gültigen Verträge mehr schließen. Das betrifft Kaufverträge, Schenkungen, Testamente und selbst Bankgeschäfte.
Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?
Geschäftsfähig ist, wer in der Lage ist, die Bedeutung und die Folgen seiner Handlungen zu verstehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Das Gesetz unterscheidet:
- Voll geschäftsfähig: Normalfall ab 18 Jahren
- Begrenzt geschäftsfähig: Minderjahrige (7–17 Jahre)
- Geschäftsunfähig: Wer sich dauerhaft in einem Zustand krankhafter Störung der Geistesstätigkeit befindet (§ 104 BGB)
Wichtig: Geschäftsunfähigkeit tritt bei Demenz nicht automatisch mit der Diagnose ein. Es kommt auf den konkreten Zustand im Moment des Vertragsabschlusses an.
Reale Rechtsprechung: Verträge von Demenzkranken
Gerichte haben in zahlreichen Entscheidungen Verträge für nichtig erklärt, die von Menschen in fortgeschrittenen Demenzstadien geschlossen wurden, darunter Immobilienverkauf, Schenkungen an Pflegepersonen und kostenpflichtige Abonnements. Besonders kritisch: telefonisch abgeschlossene Verträge, die Demenzkranke häufig nicht überblicken können.
⚠️ Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung
Ein 82-jähriger Mann mit diagnostizierter Demenz unterschreibt ein teures Zeitschriftenabonnement, das eine Haushaltshilfe mitgebracht hat. Seine Tochter erforscht einen Monat später den Vorfall. In einem solchen Fall könnte die Tochter als rechtliche Betreuerin den Vertrag wegen Geschäftsunfähigkeit anfechten, vorausgesetzt, sie kann belegen, dass ihr Vater im Moment der Unterzeichnung nicht einsichtsfähig war.
Was können Angehörige tun?
Frühzeitige Vorsorge ist entscheidend:
- Vorsorgevollmacht: Bevollmächtigt eine Vertrauensperson, rechtlich zu handeln
- Betreuungsverfügung: Bestimmt, wer im Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung eingesetzt werden soll
- Patientenverfügung: Regelt medizinische Entscheidungen
- Kontovollmacht: Für Bankgeschäfte (separate Vereinbarung mit der Bank nötig)
Fazit
Demenz und Geschäftsfähigkeit sind ein sensibles, aber wichtiges Thema. Wer frühzeitig vorsorgt, schützt sowohl sich selbst als auch seine Angehörigen.
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